Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

Was ist ein Kostenvoranschlag und was ist ein Kurzgutachten ?

Kurzgutachten

Das Kurzgutachten bietet eine deutlich umfassendere Bewertung, da es neben der Schadensermittlung auch weitere relevante Faktoren einbezieht. Dazu zählen unter anderem die Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs, die serienmäßige und zusätzliche Sonderausstattung sowie potenzielle Risiken, die zu einer Ausweitung der Reparaturmaßnahmen führen könnten. Dadurch liefert es eine detailliertere Grundlage für die Schadensbewertung und die Entscheidung über die weiteren Schritte.

Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag ist die kompakte Version eines Kfz-Gutachtens und bietet eine erste Einschätzung der zu erwartenden Reparaturkosten. Da seine Erstellung weniger zeitaufwendig ist, stellt er eine kostengünstige und schnelle Lösung dar, insbesondere bei kleineren Schäden.

Er enthält eine detaillierte Auflistung der erforderlichen Reparaturmaßnahmen sowie der Material- und Arbeitskosten. Dabei basiert die Kalkulation auf Erfahrungswerten und den Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers. Obwohl ein Kostenvoranschlag eine verbindliche Preisangabe darstellt, berücksichtigt er keine weiterführenden Aspekte wie die Verkehrssicherheit, verborgene Schäden oder mögliche Wertminderungen.

Gerade in der Schadenregulierung mit Versicherungen kann ein Kostenvoranschlag jedoch Nachteile mit sich bringen. Er bietet keine umfassende Schadendokumentation und wird daher bei strittigen Fällen oder höheren Schäden nicht als vollständiger Nachweis anerkannt. In solchen Situationen ist ein ausführlicheres Gutachten oft die bessere Wahl, um den tatsächlichen Schadenumfang und mögliche Folgekosten präzise darzustellen.

Kostenvoranschlag oder Kurzgutachten – Welche Option ist die bessere Wahl?

Wir erklären: Warum eine Begutachtung sinnvoll ist

 

Jegliche Beschädigungen, seien es kleinere Beulen, Gebrauchsspuren oder Kratzer, diese sollten stets von einem Experten überprüft werden. Zur Beweissicherung gegenüber der Versicherung erstellen wir bei Bagatellschäden – die nach aktueller Rechtsprechung (Stand 2019) zwischen 750 € und 1.000 € liegen – kostengünstig einen Kostenvoranschlag.

 

Alternativ bieten wir ein ausführlicheres Kurzgutachten an, das im Vergleich zum Kostenvoranschlag zusätzliche Details enthält:

  • Fotografische Dokumentation des Schadens
  • Prüfung der Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs
  • Erfassung der Serien- und Sonderausstattung
  • Bewertung möglicher Risiken, die eine Reparaturausweitung erforderlich machen könnten

Ein solches Kurzgutachten wird von Versicherungen bei Haftpflichtschäden anerkannt, und die Kosten dafür werden übernommen.

 

Unsere Empfehlung: Kurzgutachten statt Kostenvoranschlag

 

Wenn Sie unverschuldet in einen Haftpflichtschaden verwickelt sind, lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung zu einem einfachen Kostenvoranschlag drängen. 

Dies kann sich als Kostenfalle erweisen und zu Nachteilen in der Schadenregulierung führen. 

 

Wann ist ein Kostenvoranschlag oder ein Kurzgutachten sinnvoll?

 

Gerade bei kleineren Unfällen, wie Parkremplern, wird der Schaden oft unterschätzt. Ob ein Schaden wirklich geringfügig ist, hängt jedoch von der sogenannten Bagatellschadengrenze ab.

Selbst leichte Kollisionen können verborgene Schäden an Karosserie, Lack oder hinter Verkleidungen verursachen, die sich mit bloßem Auge kaum erkennen lassen. Zudem können bereits vorhandene Schäden die Bewertung erschweren. Daher ist es entscheidend, neue Schäden klar von Altschäden abzugrenzen, um Probleme bei der Regulierung zu vermeiden.

 

In diesen Fällen ist ein Kurzgutachten die sicherere Wahl, da es eine präzisere Grundlage für die Schadenregulierung bietet.

 

Was gilt als Bagatellschaden?

Als Bagatellschaden gelten Reparaturschäden, die unter einer bestimmten Schadenshöhe liegen. Nach aktueller Rechtsprechung (Stand 2019) bewegt sich diese Grenze zwischen 750 € und 1.000 €.

Kurzgutachten oder ein Kostenvoranschlag ?

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