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Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall ist es entscheidend, dass Sie als Geschädigter Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung ordnungsgemäß geltend machen.
Zwei wesentliche Dokumente, die dabei helfen, sind die Reparaturbestätigung und die Nutzungsausfallbestätigung.
Diese Nachweise dienen dazu, Ihre Reparaturmaßnahmen zu belegen und eine mögliche Nutzungsausfallentschädigung zu sichern. Doch wann benötigt man welches Dokument, und welche Vorteile bringen sie mit sich?
Hier erfahren Sie alles Wichtige im Detail.
1. Die Reparaturbestätigung – Sicherer Nachweis für die erfolgte Instandsetzung
Warum ist eine Reparaturbestätigung notwendig?
Eine Reparaturbestätigung wird in folgenden Fällen benötigt:
✅ Wenn die Reparatur in Eigenregie durchgeführt wurde – Ohne Werkstattrechnung benötigen Sie einen neutralen Nachweis, dass Ihr Fahrzeug fachgerecht repariert wurde.
✅ Zur Geltendmachung der Nutzungsausfallentschädigung – Versicherungen fordern oft eine Bestätigung, dass das Fahrzeug für den Zeitraum der Reparatur tatsächlich nicht genutzt werden konnte.
✅ Falls ein sogenannter „fiktiver Schadensersatz“ in Anspruch genommen wird – Das bedeutet, dass Sie sich die Reparaturkosten von der Versicherung erstatten lassen, ohne die Reparatur in einer Werkstatt durchführen zu lassen.
Wie läuft die Reparaturbestätigung ab?
🔹 Ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger begutachtet Ihr Fahrzeug und prüft, ob die angegebenen Schäden fachgerecht behoben wurden.
🔹 Dabei wird das Fahrzeug auf sichtbare Reparaturspuren und eventuelle Mängel überprüft.
🔹 Die Ergebnisse werden in einer Reparaturbestätigung dokumentiert, die als offizieller Nachweis gegenüber der Versicherung dient.
Wichtig: Die gegnerische Versicherung ist bei einem unverschuldeten Unfall verpflichtet, die Kosten für die Reparaturbestätigung zu übernehmen.
2. Die Nutzungsausfallbestätigung – Ihr Anspruch auf Entschädigung
Was ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Wenn Ihr Fahrzeug aufgrund eines Unfalls nicht fahrbereit ist, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Zeitraum, in dem Sie es nicht nutzen konnten.
Diese sogenannte Nutzungsausfallentschädigung ersetzt den finanziellen Nachteil, der durch den vorübergehenden Verlust Ihres Fahrzeugs entstanden ist.
Wie hoch ist die Nutzungsausfallentschädigung?
Die Höhe richtet sich nach Fahrzeugklasse und Modell.
Je nach Fahrzeugtyp kann die Entschädigung zwischen 23 € und über 175 € pro Tag betragen.
Wann benötigen Sie eine Nutzungsausfallbestätigung?
🔹 Wenn Sie auf einen Mietwagen verzichtet haben und stattdessen eine finanzielle Entschädigung bevorzugen.
🔹 Falls die Versicherung einen Nachweis über den tatsächlichen Reparaturzeitraum oder die Dauer der Wiederbeschaffung bei einem Totalschaden fordert.
🔹 Wenn Sie Ihr Fahrzeug in einer freien Werkstatt oder selbst reparieren und daher keine offizielle Rechnung als Beleg haben.
Wie wird die Nutzungsausfallbestätigung erstellt?
✔ Unser Kfz-Sachverständiger dokumentiert, dass Ihr Fahrzeug tatsächlich für die angegebene Zeit nicht nutzbar war.
✔ Diese Bestätigung wird der gegnerischen Versicherung vorgelegt, um die Nutzungsausfallentschädigung zu beantragen.
Hinweis: Die gegnerische Versicherung trägt in der Regel die Kosten für diese Bestätigung im Rahmen der Schadenregulierung.
3. Was müssen Sie tun, um Ihre Ansprüche durchzusetzen?
👉 Lassen Sie Ihr Fahrzeug nach der Reparatur oder im Totalschadenfall von einem Sachverständigen prüfen.
👉 Reichen Sie die Reparatur- und Nutzungsausfallbestätigung bei der gegnerischen Versicherung ein.
👉 Fordern Sie Ihre Nutzungsausfallentschädigung oder eine Mietwagenkostenerstattung an.
Ohne diese Nachweise kann die Versicherung Ihre Ansprüche verzögern oder ablehnen. Daher ist es ratsam, sich frühzeitig um die Erstellung dieser Dokumente zu kümmern.
4. Ihr Vorteil mit einem unabhängigen Kfz-Gutachter
🔹 Unabhängige und neutrale Prüfung – Kein Einfluss durch Versicherungen oder Werkstätten.
🔹 Schnelle Bearbeitung – Damit Sie Ihre Entschädigung ohne Verzögerung erhalten.
🔹 Rechtssicherheit – Unsere Gutachten und Bestätigungen helfen Ihnen, Ihre berechtigten Ansprüche durchzusetzen.
Haben Sie Fragen oder benötigen Sie eine Reparatur- oder Nutzungsausfallbestätigung?
📞 Kontaktieren Sie uns jetzt unter:
089 600 869 53
und sichern Sie sich Ihre Ansprüche!
Ingenieurbüro Changazi
Ing. Fabyan Changazi (FH)
Edelsbergstr. 8
80686 München
Tel.: 089 60086953
Mobil: 0157 78799409
E-Mail: info@sv-changazi.de
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